Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der/ Die Auftraggeber*in verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Mandy Montalbano und dem/der Auftraggeber*in. Mandy Montalbano ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemein
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Mandy Montalbano und ihrem/ihrer Auftraggeber*in zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Zustandekommen eines Vertrages
Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp erfolgen.
Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem/der Kund*in vereinbart.
Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr erstellt werden.
Mandy Montalbano kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart.
Überstunden werden pro angefangener halben Stunde vergütet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes. Hat ein*e Kund*in ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom/von der Kund*in storniert werden.
Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem/der Auftraggeber*in, mit dem/der die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Fremd- und Nebenkosten
Der/Die Auftraggeber*in übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden mit 0,50€ pro km zzgl. USt. berechnet.
Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.
Früh- und Spätbuchungsaufschlag
Bei Jobs, die vor 06:00 Uhr morgens starten, wird ein Aufschlag von +15% erhoben.
Bei Jobs, die nach 20 Uhr abends noch bedient werden, wird ein Aufschlag von +15% erhboben.
Sonntags- und Feiertagszuschlag
Bei Jobs, die an einem Feiertag oder an einem Sonntag stattfinden, werden +25% erhoben.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar Privatpersonen und Unternehmen
Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 72h vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass Mandy Montalbano dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten zu 60% zu.
Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
60% – bis 3 Tage vor dem Termin
50% – 4-7 Tage vor dem Termin
40% – 8-14 Tage vor dem Termin
25% – ab 15 Tagen vor dem Termin
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsgemäß erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.
Die Stylistin ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den/die Auftraggeber*in erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den/die Auftraggeber*in nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. fehlende Rückmeldung/Antwort auf Kontaktversuche der Stylistin in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.
Ausfall der Leistung
Kann das Styling von der gebuchten Stylistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Stylistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Stylistin in diesem Falle nicht.
Gewährleistung
Die Stylistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Stylistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Stylistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).
Namensnennung
Die Stylistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihrer Werkes (einschließlich TFP, Testshootings und Editorials) als Urheberin genannt zu werden.
Verwendung von Bildmaterial
Mandy Montalbano ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der*die Auftraggeber*in auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Stylistin einverstanden ist/sind.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Mandy Montalbano.
Besonderheiten beim Brautstyling:
Probetermin
Termine für die Probe sind in der Regel Freitags bis Samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr möglich und finden im Wohnort der Stylistin statt.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten.
Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
80% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WORKSHOPS, COACHINGS UND SEMINARE
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.
1.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Mandy Montalbano, Hirschdorfer Str.. 19, 87493 Lauben (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 1.3. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter bietet Workshops, Coachings und Seminare an.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die persönliche Bestellung über Soziale Medien oder die erstellten Plattformlinks wie bspw. Eventfrog. 3.2. Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag in Form einer Auftragsbestätigung über und für die Gruppe ab. Diese ist für alle Teilnehmer der Gruppe verbindlich. Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze überschreitet. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird zeitnah zurückerstattet.
3.4. Stornierung durch Teilnehmer: Die Stornierung ist unter den folgenden Bedingungen möglich: Bei Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt keine Teilnahmegebühr an. 3 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Teilnahmegebühr, bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr an. Es besteht die Möglichkeit einen Ersatztermin abzusprechen.
3.5. Rücktritt durch Veranstalter Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
3.5.1. für ein Seminar/eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen
3.5.2. die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall. Der Veranstalter wird den Teilnehmer über den Ausfall des Seminars oder der Veranstaltung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung zeitnah zurückerstatten. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer hieraus nicht zu.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2. Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
4.3. Nach Anmeldung und schriftlicher Bestätigung wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2. Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1. Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt und hat das Hausrecht.
6.2. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.3. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.4. Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.5. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
7. Haftung Haftungsausschluss: Der Teilnehmer ist vollkommen eigenverantwortlich für alle Erfahrungen während des Seminars und weiß, dass der Veranstalter keinerlei Haftung übernimmt.
8. Gerichtsstand
9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. unwirksam Vertragssprache ist Deutsch.9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen unwirksam ist ausschließlich der Sitz (Kempten) des Veranstalters.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen/Salvatorische Klausel Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. § 139 BGB ist ausgeschlossen.
Lauben, Januar 2025